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Immobilienversteigerung Auktionsablauf

Bieten in der Immobilien Auktion

Mindestgebot/ persönliche Anwesenheit

Sie oder ein Bevollmächtigter sind persönlich bei der Auktion anwesend.
Sofern Sie sich entschieden haben, auf ein oder mehrere Objekte zu bieten, empfiehlt es sich, im Hinblick auf eine Befreiung von der Bietungssicherheit und einer verlängerten Kaufpreisbelegungsfrist, die Vereinbarung über die Abgabe des Mindestgebotes ausgefüllt, kurzfristig an das Auktionshaus zurückzusenden.
Bieten Sie ohne schriftliche Vereinbarung, ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % vom Zuschlagspreis zu leisten, der Restkaufpreis ist vier Wochen nach Zuschlag zu hinterlegen.

Bieten per Telefon, online oder schriftlich

Hierzu ist jeweils der Abschluss eines gesonderten Bietvertrages erforderlich.
Zum Abschluss einer solchen Vereinbarung nehmen Sie bitte liebenswürdigerweise Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter dieses Objektes oder der Geschäftsleitung auf.
Mehr finden Sie unter Info & Hilfe: Mitbieten - ein Gebot abgeben

Besichtigungstermine
Diese erfahren Sie gern von unserer Telefonzentrale oder von der/dem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in unserem Haus.

Grunderwerbsteuer
Das ist die Umsatzsteuer beim Grundstückshandel. Sie beträgt 3,5 % des Kaufpreises.
Ab 01.01.2007 beträgt die Grunderwerbsteuer nur im Land Berlin für Immobilien aus Berlin 4,5 % ab Kaufpreisen von € 2.500,-.

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