Verbraucherinformation

Verbraucherinformationen

Das Angebot einer Immobilie ist verbindlich.
Der Versteigernde kann nach Ablauf der Auktion den Verkauf nicht mehr anfechten.
Er kann allerdings unverzüglich seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zurückziehen,
wenn er einen Anfechtungsgrund vorbringt. Dieser Grund darf nicht von vorübergehender Erscheinung sein
und darf nicht verspätet abgegeben werden.
Dies schränkt bei Internetauktionen die Willkür des Anbieters gegenüber dem Bieter ein. OLG Oldenburg, Az.: 8 U 93/05, OLG-Report 2005, 583.
Abweichend hierzu bietet IMVE Immobilien Auktionen dem Verkäufer das Recht, eine Vorbehaltspanne festzulegen.
Lesen Sie hier die Gültigkeit eines Gebotes. Gebote können nur nach Legitimation des Bieters gegenüber IMVE Immobilien Auktionen abgegeben werden.
Hier genügt die Einsendung einer Kopie der Meldebestätigung oder des Personalausweises (beide Seiten).
IMVE Immobilienauktionen behält sich vor ein Gebot zu löschen, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen vor Auktionsende ein geeigneter Bonitätsnachweis erbracht wird. Als ein solcher Nachweis werden anerkannt:

Kontoauszug
Depotauszug
Bankbegleitschreiben

Das jeweilig vorgelegte Dokument muss auf den Namen des Bieters ausgestellt sein.

Was ist vor der Abgabe eines Gebotes zu tun?

Haben Sie ein passendes Objekt gefunden, sollten Sie es in Augenschein nehmen.
Sie können mit uns telefonisch oder per E-mail einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Fehlt Ihnen das Know-How, um den Zustand einer Immobilie zu beurteilen, ziehen Sie einen Gutachter oder Architekten hinzu.
Klären Sie rechtzeitig die Finanzierung Ihrer Wunsch-Immobilie mit Ihrer Hausbank und holen Sie sich ein Vergleichsangebot ein.

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