Bieten, ein Objekt ersteigern

Mitbieten - ein Gebot abgeben
Sie haben Interesse an einem oder mehreren Objekten?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Objekt zu ersteigern

Online Bieten
Schriftlich bieten
Per Telefon bieten
Persönlich (oder durch Bevollmächtigten) während der Auktion bieten (Präsenzauktion)

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Online bieten

Anleitung zum Online-Bieten, Schritt für Schritt >

Sie wollen online mitbieten, von jedem Ort der Welt aus, vorausgesetzt, Sie haben Zugriff auf das Internet.
Dazu müssen Sie sich
1. als Bieter registrieren und
2. einen Bietantrag stellen.
Ab dem Moment der Freischaltung als Bieter können Sie jederzeit Gebote abgeben und während der Live-Auktion weiter mitbieten, als wären Sie persönlich bei der Auktion dabei.
Mehr zum Ablauf des Online - Bietens finden Sie hier>.

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Schriftliches Gebot


Vor der Auktion ein schriftliches Gebot abgeben

Sie haben Interesse an einem Objekt, können aber an der Auktion nicht teilnehmen.
Dann geben Sie einfach ein schriftliches Gebot ab.
Bei der Auktion brauchen Sie dann nicht anwesend zu sein, weder persönlich noch telefonisch noch durch einen Bevollmächtigten.
Ein Bietagent des Auktionshauses vertritt Sie zuverlässig.
Wie funktioniert das?
Hierzu ist der Abschluss eines gesonderten Bietvertrages mit Ihrem Maximalgebot erforderlich.
Bietvertrag anfordern >

Ihr Gebot muss in Höhe des Auktionslimits liegen und/oder über dem derzeit aktuellen Gebot. Das Auktionslimit darf nicht unterboten werden.
Was bedeutet Maximalgebot?
Das Maximalgebot ist der höchste Preis, den Sie bereit sind, für das Objekt zu zahlen, also den Betrag, den Sie höchstens für das Objekt ausgeben würden.
Das Auktionshaus fungiert für Sie als Bietagent, der Ihnen das Mietbieten praktisch abnimmt.
Ihr Bietagent erhöht sein Gebot immer um den geringst möglichen Bietschritt, aber höchstens bis zu dem Punkt, an dem Ihr Maximalgebot erreicht ist. Überschreiten wird er es in keinem Fall!
Wird er nicht mehr überboten, stoppt Ihr Bietagent sofort.
Sie erhalten Ihren Zuschlag also immer zum günstigst möglichen Preis.
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Bieten per Telefon

Falls Sie telefonisch mitbieten wollen, bitte rechtzeitig anmelden, da nur begrenzte Telefonleitungen zur Verfügung stehen.

Telefonisches Bieten ist möglich.

Hierzu ist vor der Auktion der Abschluss eines gesonderten Bietvertrages mit Mindestgebot erforderlich.
Was bedeutet Mindestgebot?
Das Mindestgebot muss in Höhe des Auktionslimits liegen und/oder über dem derzeit aktuellen Gebot. Das Auktionslimit darf nicht unterboten werden.
Zum Abschluss einer solchen Vereinbarung fordern Sie den Bietvertrag bitte telefonisch oder per e-mail beim Auktionshaus an.
Hier können Sie den Bietvertrag anfordern.

Sie werden dann von uns während der Auktion angerufen.
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Bieten in der Auktion


Persönliche Anwesenheit oder durch Vollmacht

Sofern Sie sich entschieden haben, auf ein oder mehrere Objekte zu bieten, empfiehlt es sich, im Hinblick auf eine Befreiung von der Bietungssicherheit eine Vereinbarung über die Abgabe des Mindestgebotes, ausgefüllt baldigst per Fax an das Auktionshaus zu senden.
Bieten Sie ohne schriftliche Vereinbarung, ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % vom Zuschlagspreis zu leisten, der Restkaufpreis ist vier Wochen nach Zuschlag zu hinterlegen.
Bietunterlagen anfordern >
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Fordern Sie bitte die zutreffenden Vertragsunterlagen beim Auktionhaus an.

Die Vertragsunterlagen können Sie hier anfordern >

Vertragsunterlagen

  • Bietvertrag vor der Auktion Sie wollen vor der Auktion ein Gebot abgeben und werden bei der Auktion nicht anwesend sein. ( Maximalgebot)
  • Bietvertrag mitbieten per Telefon Sie wollen telefonisch bei der Grundstücksauktion mitbieten. (Mindestgebot)
  • Bestätigender Kaufvertrag nach erteiltem Zuschlag Diesen Vertrag sollten Sie vor der Teilnahme an der Auktion zur Kenntnis nehmen.
  • Versteigerungsbedingungen Die Versteigerungsbedingungen sollten Sie vor der Teilnahme an der Auktion zur Kenntnis nehmen.

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