Courtage und Gebühren
Courtage und Gebühren
Das Anmelden und Bieten selbst ist bei den Immobilien-Auktionen kostenlos.
Bei erfolgreichem Zuschlag sind die Auktionen der IMVE Immobilien Auktionen
für Käufer courtagepflichtig.
Die Courtage ist grundsätzlich mit Zuschlag fällig und verdient und nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Ersteigerung des Objektes bezahlen Sie die Auktions-Courtage auf den Zuschlagspreis. Sie beläuft sich in Staffeln:
Courtage für den Verkäufer
Courtagen für den Verkäufer werden inviduell im Einlieferungsvertrag ausgehandelt (Wert und Objektabhängig)
Courtage für den Käufer
bis € 9.999 | 17,85% inkl 19% Mwst |
€ 10.000 bis € 29.999 | 11,90% inkl 19% Mwst |
30.000 bis 59.999 | 9,52% inkl 19% Mwst |
ab € 60.000 | 7,14% inkl 19% Mwst |
Der Kaufpreis ist vier Wochen nach Zuschlag zu hinterlegen; Änderungen hierzu bedürfen der Zustimmung der IMVE oder der verantwortlichen Auktionatoren und müssen vor den Auktionen vereinbart werden.
Bitte beachten Sie auch, dass Ihnen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien in den Auktionen weitere Kosten wie Grunderwerbsteuer (3,5 % vom Zuschlagspreis, erst für Kaufpreise ab € 2.500,--), Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchkosten sowie Gebühren für behördliche Negativzeugnisse und Genehmigungen entstehen.
Notar-und Grundbuchkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Ihre Höhe richtet sich im Wesentlichen (aber nicht ganz) nach der Höhe des Kaufpreises.