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Energieausweis

Der Energieausweis ist seit 01.01.2009 Pflicht beim Verkauf von Immobilien.
Besitzer von Gebäuden ( Wohn- und Nichtwohngebäude) müssen potenziellen Käufern bzw. Mietern
einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.

Die Ausweispflicht gilt nicht für
* denkmalgeschützte Gebäude.
* kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche
* Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, wie beispielsweise Ferienhäuser,
* Gebäude mit speziellen Nutzungen wie zum Beispiel bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.
* Hauseigentümer, die weder verkaufen, vermieten oder modernisieren möchten.


Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten:
* Der Bedarfsausweis errechnet den Energiebedarf einer Immobilie auf der Grundlage der verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie wie auch der Anlagentechnik.
* Der Verbrauchsausweis wird anhand der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre erstellt.
Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Art und der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.

Es gelten folgende Regelungen:
* Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
* Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr ebenfalls Wahlfreiheit.
* Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
* Für die so genannten Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude, Geschäftshäuser) dürfen nach Wahl des Eigentümers oder Vermieters bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise verwendet werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

* Handwerksmeister und selbständige Handwerker
deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst.
* Architekten- und Ingenieurbüros
mit Ausbildung in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Baumanagement, Baubetrieb, Gebäudetechnik etc.

Wer einen Energieausweis benötigt, kann auch auf die Datenbank der Deutsche-Energie-Agentur dena zugreifen
oder auf Energieportal.de. Dort sind jeweils Energieausweisaussteller aus der heimischen Region gelistet.

Kosten

* Verbrauchsausweis
Momentan liegen die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis zwischen 50,- Euro und 100,- Euro, je nachdem, ob sie über eine Online-Datenerfassung oder über eine persönliche Telefonberatung ausgestellt werden.
Bei Mehrfamilienhäusern bis zu 6 Wohneinheiten sind 250,- Euro üblich.
* Bedarfsausweis
Für den Bedarfsausweis liegen die Preise höher, da deutlich mehr Daten zur Berechnung des Bedarfs benötigt werden. Beim vereinfachten Verfahren ohne Vor-Ort-Begehung und Vermessung liegt der Preis zwischen etwa 80 und 200 Euro. Beim Bedarfsausweis, der über das ausführliche Verfahren mit Begehung und Vermessung des Gebäudes erstellt wird, ist im Wohnbau je nach Größe des Objekts mit 200 bis durchaus 1.000 Euro zu rechnen.

Für den Nicht-Wohnbau gelten komplexere Vermessungen und Berechnungen, so dass der Preis für den Bedarfsausweis auch in die Zehntausende steigen kann.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Das Verfallsdatum ist Bestandteil des Energieausweises.

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