Die Freiwillige Immobilienauktion

Freiwillige Immobilienauktionen - ein neuer Vertriebsweg



1. Die freiwillige Immobilienversteigerung
Neben der gerichtlichen Zwangsversteigerung als der bisher bekannteren Form der Immobilienauktion ist auch die freiwillige Feilbietung von Immobilien durch befugte Gewerbetreibende wie IMVE Immobilienversteigerungen ermöglicht.
Dadurch findet neben der Beauftragung eines Immobilienmaklers eine weitere attraktive Verwertungsform statt.
Die Auktion von Immobilien ist in vielen Ländern Europas seit langem möglich und hat sich in diesen zu einem wichtigen Marktinstrument entwickelt. In Deutschland beispielsweise gibt es freiwillige Immobilienauktionen bereits seit 1985.
Auktionen sind durch Wettbewerb erfolgreich und sind am effektivsten, wenn eine große Auswahl an Artikeln an eine große Anzahl von Bietern verkauft werden.
Deshalb finden fast alle Versteigerungen von IMVE in Live & Webcast Auktionen statt. Das erhöht die Zahl der Interessenten um ein Vielfaches und ermöglicht den Bietern in Echtzeit an der Auktion teilzunehmen, egal wo sie sich befinden.

2. Vorteile dieses Verfahrens
Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand.

Für den Verkäufer:
Durch den festgelegten Auktionstermin ergibt sich eine zeitlich abschätzbare Verkaufsabwicklung.
Durch das einfache Verfahren und die bereits im Vorfeld festgelegten und klar strukturierten Feilbietungsbedingungen kommt es zu keinen langwierigen Verkaufsverhandlungen.
Durch die Auktion ist der aktuelle Marktpreis erzielbar. Überhöhte Preisvorstellungen und damit einhergehende zeitliche Verzögerungen im Verkaufsprozess durch fehlende Interessenten können vermieden werden.
Dieses Verfahren garantiert eine absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abwicklung. Dadurch ist eine wesentliche Komponente für die Revisionssicherheit gegeben.
Vorteil für Verkäufer
Möchten Sie den erfolgreichen und erprobten Weg der Versteigerung für Ihre Immobilie nutzen?
Über das Internet wird eine große Zielgruppe angesprochen
In der Auktion wird über den Bieterwettbewerb das Höchstgebot erzielt.
Auch Bieter, die nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, können online, telefonisch oder schriftlich mitbieten.

Für den Käufer
Für einen Käufer besteht die Möglichkeit, die gewünschte Immobilie ohne langwierige Vertrags- und Preisverhandlungen zu einem akzeptablen Preis zu erstehen.
Gleichzeitig hat der Käufer die Möglichkeit, aufgrund der öffentlich zugänglichen Auktionen den tatsächlichen Marktwert der Immobilien zu erfahren und herauszufinden, ob seine Vorstellungen diesem auch in der Realität entsprechen.
Die Ankaufsabwicklung erfolgt rasch und unbürokratisch.
Vorteil für Käufer
Nutzen Sie bereits heute die Chance, an den Auktionen teilzunehmen und ein Gebot auf eine der Immobilien Ihrer Wahl abzugeben!
Kaufen Sie ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihr Anlageobjekt günstig in der Immobilienauktion.
Wenn Sie nicht persönlich an der Auktion teilnehmen, können Sie Online Live, telefonisch oder schriftlich mitbieten.


3. Ablauf der Einlieferung

Bei Interesse an der Einlieferung einer Immobilie zur Auktion wird das jeweilige Objekt einer ersten Evaluierung unterzogen. Anhand dieser werden gemeinsam mit dem Eigentümer die weiteren Möglichkeiten diskutiert. Siehe dazu auch unter IMVE Leistungskatalog>.
Der nächste Schritt ist der Versteigerungsauftrag, in welchem alle relevanten Abwicklungsdetails zwischen dem Einbringer und IMVE festgelegt werden. Die für die Auktion notwendigen Versteigerungsbedingungen sind für Eigentümer und Ersteher verbindlich und sind Bestandteile des Kaufvertrag.
Das Auktionsobjekt wird, abhängig von der jeweiligen Vereinbarung, auf der Homepage und mit anderen Objekten in einem eigenen Auktionskatalog ausführlich dargestellt und in diversen Printmedien und Internetportalen beworben.


4. Registrierung als Bieter und Teilnahme an der Auktion

Interessenten, die an einer Auktion teilnehmen möchten, haben sich vorher unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei dem Auktionshaus IMVE anzumelden und anerkennen durch Unterfertigung der Versteigerungsbedingungen für das Objekt, an dem sie mitsteigern möchten, die darin festgelegten verbindlichen Bedingungen. Wenn diese in der Folge kein Gebot abgeben oder den Zuschlag nicht erhalten, hat diese Unterschrift jedoch keinerlei weitere rechtliche oder finanzielle Folgen. Das Mit- oder Ersteigern von Objekten, deren Versteigerungsbedingungen nicht unterfertigt wurden, ist nicht möglich.


5. Die Auktion

Die Objekte werden üblicherweise in der Reihenfolge der Katalognummern aufgerufen. Die Steigerungsstufen werden betragsmäßig vor Ausrufung eines jeden Objektes bekanntgegeben.
Der Zuschlag ergeht an den Meistbietenden mit den Worten "... und zum Dritten" und einem Hammerschlag.
Sollte für das jeweilige Objekt in den Feilbietungsbedingungen eine Sicherheitsleistung (Vadium) vorgeschrieben sein, so ist dieser Betrag vom Höchstbietenden vor Erhalt des Zuschlags zu erlegen.

Der Auktionator organisiert die Immobilienauktion auf eigene Kosten. Er haftet dem Eigentümer für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vorbereitung und Durchführung und erhält im Falle der erfolgreichen Versteigerung eine Courtage.

Der Versteigerung liegen die gewerberechtlichen Bestimmungen nach 34b Gewerbeordnung und der Versteigerungsverordnung zugrunde; die Versteigerungsbedingungen legen den Inhalt des Vertrages zwischen Eigentümer und Ersteher fest.


6. Zuschlagsbeurkundung

Der Notar beurkundet den Hergang der Versteigerung und den Zuschlag und sichert die Gesetzmäßigkeit der Vereinbarungen und den Schutz der Vertragsbeteiligten. Er übernimmt die Abwicklung und den Vollzug des Vertrages und regelt den Zahlungsfluß.


7. Nähere Informationen

Weitere und detailliertere Information finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten unserer Webseite www.imve.de
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen aber auch gerne persönlich weiter.



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