Nachlasspflege - Nachlassverwaltung
Besteht ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass und sind die Erben nicht bekannt, wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt.
Er verwaltet und sichert den Nachlass für die unbekannten Erben und hat diese auch regelmäßig zu ermitteln.
Der Nachlasspfleger bedarf einer umfassenden, teilweise aber auch sehr spezifischen Qualifikation und ständiger Weiterbildung.
Vorstellung als Nachlasspfleger:
Michael Kramer
Immobilienwirt (Dipl. VWA Freiburg)
Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer für Immobilien
Vermögensschadenhaftpflicht
Qualifikation:
- Insbesondere in Fällen mit Immobilienbesitz speziell im Ausland
- Kaufmännische Ausbildung IHK
- Immobilienwirt (Dipl. VWA Freiburg)
- Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer für Immobilien
- Zertifikatskurse in der Nachlasspflegeschaft
- Fortbildung Nachlassakademie: Auswirkungen der EU Erbrechtsverordnung auf die Nachlasspflegschaft
- Langjährige kaufmännische Berufserfahrung im In- und Ausland (Spanien)
- Sachkundig im Erbrecht
- Unter anderem tätig gewesen für die Bima, Thülima, Bvvg etc
- Tätigkeitsbereich: Gesamte Bundesrepublik
- Büro in München
- Dependance in Spanien
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
Leistungsangebot
- Durchführung von öffentlichen Versteigerungen sowie Online-Auktionen
- Immobilien-Verwertung und Versteigerung
- Varia-Auktionen
- Bundesweite Tätigkeit
- Nachlassverwertung auch im Ausland, speziell Spanien
- Schnelle, preiswerte unproblematische Abwicklung durch schlanken Verwaltungsapparat
- Jahrelange Erfahrung im Bereich der Immobilienversteigerung